Batteriegesetz (BattG) /
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Batterieentsorgung gemäß Batteriegesetz (BattG)

Wir sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Wir sind Hersteller von Elektrogeräten nach § 3 Nr. 9 ElektroG. Als solcher garantieren wir, nur solche Elektrogeräte in den Verkehr zu bringen, welche wir gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 ElektroG gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der verantwortlichen Stellen angezeigt haben. Für Fragen zu unseren Produkten oder deren Entsorgung setze Dich bitte direkt mit uns in Verbindung.